Die Kernspintomographie erzeugt allein durch Anwendung magnetischer Felder Schnittbilder des menschlichen Körpers. Sie bedeutet also keinerlei Strahlenbelastung für den Patienten, was einen besonderen Vorteil dieser Methode ausmacht.

Grundsätzlich bietet sie mit ihrer deutlich höheren bildlichen Auflösung differenziertere Aussagen über Weichteile und Gefäßbildungen.

Die Kernspintomographie zeichnet sich durch hervorragende diagnostische Ergebnisse aus, insbesondere bei der Frage nach
 Ausbildung von Tumormetastasen
entzündlichen Prozessen
Fehlbildungen der Bandscheiben und des Rückenmarkskanales
krankhafte Veränderungen von Gelenkstrukturen

Die Möglichkeit der Bilddarstellung in beliebiger Schnittrichtung sagittal (von oben nach unten), transversal (senkrecht), frontal (von vorn nach hinten)) sowie die dreidimensionale Darstellung (Rundum-Sicht) bietet derzeit unübertroffene diagnostische Vorteile bei der Beurteilung der Ausdehnung von Knie- oder Schultergelenksverletzungen, der Ausdehnung von Bandscheibenschäden und dessen Auswirkungen auf angrenzende Gewebs- und Muskelstrukturen, der Ausbildung arterieller Gefäßablagerungen mit Angabe des Schweregrades einer möglicherweise vorhandenen Arterien-Verengung. Die räumliche Darstellbarkeit ermöglicht eine genauere Aussage über Größe, Form, Lage und Kontur eines Prozesses.

Wichtig für alle Untersuchungen in der Kernspintomographie ist das Ablegen von metallenen Gegenständen (ferromagnetische Gegenstände), wie z. B. Ohrringe, Ketten, Piercings, Brillen etc. Durch die große Anziehungskraft des Magneten können diese Gegenstände zu lebensgefährlichen Geschossen werden.

Aus diesem Grunde dürfen auch Patienten mit Herzschrittmachern nicht kernspintomographisch untersucht werden.
Gleichfalls können Patienten mit Insulinpumpen, Prothesen, Stents, Operationsclips oder Granatsplittern unter Umständen nicht untersucht werden. Dies ist aber abhängig von der Lage und dem Alter der Pumpe, der Prothese etc. und muss vor der Untersuchung abgeklärt werden.